#MeinSportMeinVerein
Du möchtest Mitglied im TSV Cappel 1906 e.V. werden und unser Sportangebot nutzen?
Füll einfach das untenstehende Formular aus, um dich im Verein anzumelden. Solltest du Fragen haben, kannst du unsere Geschäftsstelle gerne während der Geschäftszeiten (Montag und Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr) unter 06421-9539106 telefonisch erreichen.
Bereitgestellt mithilfe der Vereinsverwaltung von easyVerein
Falls das Anmeldeformular nicht funktioniert: Probiere bitte einen anderen Browser aus, z. B. Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge. Oder fülle es am PC aus anstatt am Handy/Tablet.
Falls dennoch Schwierigkeiten auftreten, senden Sie bitte eine E-mail an geschaeftsstelle@tsv-cappel.de
Die aktuelle Beitrags- oder Datenschutzverordnung findest du im Download-Bereich.
Aktuelle Mitgliedsbeiträge
Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (AsylbLG) erhalten bzw. den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen, können einen Zuschuss von 15,-€ monatlich für die Vereinsmitgliedschaft unter diesem Link beantragen: Angebote | Kreisjobcenter Marburg-Biedenkopf.
| Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Monat in EUR* |
| Aufnahmegebühr (einmalig pro Person) | 7,- |
| 1 Mitglied | 6,- |
| Familienbeitrag | |
| 2 Mitglieder | 11,- |
| 3 Mitglieder | 12,- |
| 4 Mitglieder | 13,- |
| Ab 5 Mitgliedern | 14,- |
| Abteilung | Vereinsmitgliedschaftsbeitrag (siehe oben) | Abteilungsbeitrag | Gesamtbeitrag |
| Turnen: Gymnastik & Tanz, Jederfrau und -mann, Prellball, Indiaca, Salsa | 6,- | 8,- | 14,- |
| Turnen mit Geräten und Cheerleading | 6,- | 10,- | 16,- |
| Wettkampfturnen | 6,- | 15,- | 21,- |
| Tischtennis | 6,- | 8,- | 14,- |
| Leichtathletik | 6,- | 8,- | 14,- |
| Passive Mitgliedschaft (keine Aktive Teilnahme am Sportbetrieb) | 6,- | 0,- | 6,- |
Bei Teilnahme an verschiedenen Abteilungen müssen für jede Abteilung die entsprechenden Beiträge gezahlt werden.
Nach unserer Satzung (§5 Abs. 6 ) ist eine Abmeldung nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten (30.09.) zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) möglich.